Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drog
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![]() Phänomen der Drogen und der Drogensucht und über deren Auswirkungen |
| Die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 ist am 30. Oktober 1993 in Kraft getreten im Anschluß an die Festsetzung des Sitzes der Beobachtungsstelle in Lissabon durch den Europäischen Rat. Ihre Aufgabe besteht darin, alle aufbereiteten oder produzierten Informationen (Dokumentationsmaterial, Statistiken, technische Informationen) zu sammeln, um der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten eine Gesamtübersicht über Drogen und Drogensucht zu vermitteln, mit deren Hilfe sie in den Bereichen ihrer jeweiligen Zuständigkeit geeignete Maßnahmen treffen bzw. Aktionen festlegen können. Die Beobachtungsstelle darf über diesen Tätigkeitsbereich, nämlich die Vermittlung globaler Information, nicht hinausgehen und insbesondere keine personenbezogenen Daten sammeln. Aufgrund der Organisation und der Arbeitsmethoden der Beobachtungsstelle ist die Objektivität der Ergebnisse gewährleistet: die Quellen und Methodologien in Verbindung mit der Drogeninformation sind vergleichbar. Als Aufgaben der Beobachtungsstelle sind zu nennen: Sammlung und Analyse der vorhandenen Daten; Verbesserung der Methodologie zum Datenvergleich; Verbreitung der Daten; Zusammenarbeit mit den europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen und mit Drittländern. Die von der Beobachtungsstelle zusammengestellten Informationen betreffen in erster Linie folgende Bereiche: Drogennachfrage und Reduzierung der Nachfrage; nationale und gemeinschaftliche Strategien und Politiken; internationale Zusammenarbeit und Geopolitik des Angebots (insbesondere: Kooperationsprogramme, Information über die Erzeuger- und Transitländer); Kontrolle des Handels mit Suchtstoffen, psychotropen Stoffen und Vorprodukten; Folgen der Drogenproblematik für die Erzeuger-, Verbraucher- und Transitländer - soweit die vom Vertrag erfaßten Bereiche berührt werden - einschließlich der Geldwäsche. Die Beobachtungsstelle erfüllt ihre Aufgaben schrittweise entsprechend den im Rahmen der ein- und dreijährigen Arbeitsprogramme festgelegten Ziele mit den verfügbaren Mitteln. Sie hat dabei die Arbeit zu berücksichtigen, die von anderen Stellen, insbesondere dem Europäischen Polizeiamt, bereits geleistet wurde. Die Beobachtungsstelle verfügt über ein informatisiertes Netz, welches die Infrastruktur für das Sammeln und den Austausch von Information und Dokumentation bildet. Es handelt sich um das "Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht" (Reitox). Dieses Netz stützt sich u. a. auf ein rechnergestütztes System, das die nationalen Netze, die spezialisierten Zentren und die Systeme der internationalen oder europäischen Einrichtungen oder Organisationen, welche mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten, miteinander verbindet. Die Mitgliedstaaten haben innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieser Verordnung die wichtigsten Strukturen mitgeteilt, aus denen sich ihre nationalen Netze zusammensetzen. Die Beobachtungsstelle besitzt Rechtspersönlichkeit. Ihre Aufgabe ist es, Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Rechtsstreitigkeiten entscheidet der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. Die Beobachtungsstelle steht denjenigen Drittländern offen, die das Interesse der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten teilen. Im Laufe des dritten Jahres nach Inkrafttreten dieser Verordnung hat die Kommission einen Bericht über die Leistungen der Beobachtungsstelle erstellt. Der Verwaltungsrat legt nach Stellungnahme des Rechnungshofes interne Finanzvorschriften fest, die die Einzelheiten der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplans der Beobachtungsstelle regeln. |
| ( Stimmen : 0 Bewertung : 0.00 Eingetragen am : 23-04-2007-20:24 ) |
Drogen-Aufklaerung
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![]() Was ist Sucht? Was ist Abhängigkeit? Welche Persönlichkeit neigt zur Sucht? |
| Objektivität: Der große Unterschied zu ALLEN anderen Seiten zum Thema "Drogen" liegt darin, dass hier OBJEKTIV berichtet wird. Die allermeisten Seiten im Internet sind nämlich entweder verherrlichend oder verteufelnd. Beide Wege führen nicht zum Ziel der Aufklärung. Objektivität bedeutet für mich, dass Alkohol und Medikamente genauso betrachtet werden wie Rauschdrogen dass die Bewusstseinsverändernden Wirkungen neutral beschrieben werden dass deutlich gewarnt wird, für welche Personen Drogen gefährlich sind dass möglichst für alle Aussagen die dazugehörigen Quellen genannt werden Ganzheitlich: Drogen führen nicht immer nur in die Gosse. Seit Jahrtausenden werden Drogen genutzt, um metaphysische Erfahrungen zu machen, Krankheiten zu heilen und Sozialverbände zu festigen. Selbstverständlich sind diese Aspekte der Verwendung im Westen größtenteils verdrängt und vergessen worden. Deshalb möchte ich wieder daran erinnern, dass es Bewusstseinserweiterung gibt dass Drogen für bestimmte Menschen ein geeignetes Mittel zur Bewusstseinserweiterung sein können Diskret: Der Gesetzgeber hat entschieden, dass viele Wirkstoffe unter das Opium-Gesetz fallen und somit illegal sind. Wer sich trotzdem mit diesen Wirkstoffen beschäftigt ist ein Krimineller. Schade. |
| ( Stimmen : 0 Bewertung : 0.00 Eingetragen am : 23-04-2007-20:18 ) |
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